Ab 2017 werden automatisch folgende Sonderausgaben ans Finanzamt übermittelt und berücksichtigt:
– Spenden
– Kirchenbeiträge
– Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung
– Nachkauf von Versicherungszeiten
Ab 2017 werden automatisch folgende Sonderausgaben ans Finanzamt übermittelt und berücksichtigt:
– Spenden
– Kirchenbeiträge
– Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung
– Nachkauf von Versicherungszeiten