Geringfügigkeitsgrenze monatlich EUR 446,81
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe EUR 670,22

 

Höchstbeitragsgrundlage  
täglich  EUR 174,00
monatlich  EUR 5.220,00
jährlich für Sonderzahlungen  EUR 10.440,00

 

Unfallversicherungsbeitrag 2019

Dieser soll ab 01.01.2019 von 1,3% auf 1,2% gesenkt werden.